Mit dem mehr als nur eigenwillig anmutenden Vorschlag eine 28-tägige Anwesenheitspflicht für Asylwerber einzuführen wildert die Eisernen Lady im Innenministerium wiedermal im rechten Lager und will offenbar beweisen, dass rechts von der ÖVP kein Platz mehr sein darf. Ein weiterer Schritt in Richtung Pitbull-Fekter.
Der Hinweis mehrerer Verfassungsjuristen, dass dieser Vorschlag mit der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht in Einklang zu bringen wäre, wurde reflexartig von Vizekanzler Pröll dahingehend kommentiert, dass doch der Gesetzesentwurf noch nicht einmal vorliege. Um zu beurteilen, dass 28 Tage nicht der in der Europäischen Menschenrechtskonvention geforderten Verhältnismäßigkeit bei einem Freiheitsentzug entsprechen, muss allerdings auch kein Gesetzesvorschlag vorliegen. Auch der Hinweis auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte führt ins Leere, da dieser nur eine Haft von 7 Tagen als verhältnismäßig ansah. Und zwischen 7 und 28 Tagen ist bekanntlich ein Unterschied.
Darüberhinaus geht der Vorschlag der Innenministerin am eigentlichen Problem vorbei.
Dieses besteht nämlich darin, dass Asylwerber in Österreich viel zu lange in Ungewissheit über den Ausgang ihres Asylverfahrens gelassen werden. Der Staat muss endlich mehr Ressourcen zur Verfügung stellen um ein schnelleres und effektiveres Asylverfahren zu ermöglichen. Asylwerbern muss es außerdem möglich sein 6 Monate nach der Stellung eines Asylantrags eine normale Arbeitserlaubnis für die restliche Zeit der Antragsbearbeitung zu bekommen, damit sie während dieser Zeit ein menschenwürdiges Leben, ohne Abhängigkeit von einem anderen, führen können.
Der Zivilisationsgrad einer Gesellschaft zeigt sich bekanntermaßen an ihrem Umgang mit den Schwachen. Österreich beweist damit wiedermal wie es offenbar um seinen Zivilisationsgrad steht. Nämlich schlecht.





