Beschlossen durch den Bundeskongress am 9. Jänner 2010 in Wien
Das Ende des Bürokratie-Apparates
Weder Bund noch Länder sollen die bestimmenden Ebenen im Bildungssystem sein.
Die Entscheidungskompetenz über Bildung soll dorthin zurückkehren, wo diese auch stattfindet:
an die Schulen selbst.
Der Staat hat nicht länger das Recht, den Schulen vorzuschreiben, was unterrichtet wird, und in welcher Art es unterrichtet wird. Die Aufgabe des Ministeriums beschränkt sich auf die Bereitstellung der Finanzierung, der Rechnungsprüfung, der Bestellung der Schulleitung und der Qualitätssicherung durch Leistungsvergleichs-Tests.
Aufgrund der vorhandenen Infrastruktur ist das dreistufige Schulsystem (Primärschule, Sekundarstufe I+II) beizubehalten. Die Richtzeit zur Absolvierung der jeweiligen Stufe soll weiterhin vier Jahre betragen.
Die Position des Schulleiters wird vom Ministerium ausgeschrieben. Voraussetzung, um sich für den Posten zu bewerben, ist eine Unterrichtszeit von mindestens fünf Jahren an einer österreichischen Schule. Schulleiter dürfen nicht Mitglied einer politischen Partei sein. Der Schulgemeinschaftsausschuss hat bei der Bestellung Mitsprache- und Vetorecht. Die Position ist alle fünf Jahre neu auszuschreiben, mehrfache Amtsperioden sind möglich.
Bildungsfreiheit an die Schule
Die Schulen erhalten die Hoheit, über Personal und Finanzen selbst zu entscheiden. Sie sind frei, Inhalt und Form der Lehre selbst zu bestimmen. Sie sind frei, Leistungsvereinbarungen festzulegen und die Beurteilungsform zu wählen. Eine Schulsatzung regelt, auf welche Weise Eltern, Lehrer und Schüler mit der Schulleitung die Bildung nach ihren Vorstellungen und Bedürfnissen gestalten.
Finanzierung
Für jedes Kind zwischen dem 5. und dem 18. Lebensjahr erhalten die Erziehungsberechtigten einen Bildungsgutschein. Dieser Gutschein kann an jeder staatlichen und privaten Schule in Österreich eingelöst werden. Die Höhe des Bildungsgutscheins liegt in der Größenordnung des derzeitigen Schulbudgets geteilt durch die Anzahl der Schüler, wobei eine generelle Erhöhung des Bildungsbudgets auf 6,5% des BIP vorzunehmen ist. Die Schulen erhalten vom Staat einen Sockelbetrag, um die Betriebskosten des Schulgebäudes zu decken. Sie haben das Recht, in begrenztem Maße Drittmittel zu lukrieren, dürfen aber kein über den Bildungsgutschein hinausgehendes Schulgeld einheben.
Lehrkonzessionen
Um eine Lehrkonzessionen für österreichische Schulen zu erhalten ist eine Eignungsprüfung notwendig. Die Ausbildung der Lehrkräfte an österreichischen Universitäten hat einen signifikanten Einfluss auf die Qualität des späteren Unterrichts an Schulen. Es ist naheliegend, für die Zulassung an einer Pflichtschule (5 - 14 jährige Schüler) einen Bakkalaureats-Abschluss und für höhere Schulen (15 – 18 jährige Schüler) ein Masterstudium zur Lehrausbildung anzubieten. Um künftige Lehrkräfte darauf optimal vorzubereiten, fordern die Jungen Liberalen die Fokussierung auf drei Schwerpunkte in der Ausbildung:
(1) Fachliche Kompetenz
(2) Fachorientierte – didaktische Kompetenz
(3) Psychologisch – pädagogische Kompetenz (nicht aber historisch – pädagogisch)
Des Weiteren sollen durch einen erhöhten Praxisteil im Lehramtsstudium werdende Lehrkräfte Kompetenzen im aktiven Unterrichten erwerben. Zu diesem Zweck sollen bereits innerhalb der ersten sechs Semester drei – vier Praktika an Schulen absolviert werden. Das erste Praktikum muss dabei zwingend im ersten Semester stattfinden, um Studenten die Möglichkeit zu geben ihren Berufswunsch einem Praxistest zu unterziehen. Diese Praxis ist unbedingt erforderlich, um für den Lehrberuf ungeeigneten Personen rechtzeitig die Möglichkeit zu geben einen für sie eher in Frage kommenden Ausbildungsweg einzuschlagen. Im anschließenden Praxisjahr wird der Junglehrer nachweislich über die Hälfte seiner Unterrichtszeit von einer erfahrenen Lehrperson begleitet.
Die Prüfung, um eine Lehrkonzession zu erhalten, kann auch ohne Studium abgelegt werden, wenn nachgewiesen wird, dass der Kandidat langjährige Erfahrung mit dem Unterrichten von Gruppen hat.
Lehrer sind nicht länger Beamte, sondern Angestellte der Schule. Die Arbeitsverträge werden in Tarifautonomie festgelegt. Die Entlohnung der Lehrer sollte nach Leistung und nicht nach der Anzahl an Dienstjahren erfolgen. Ein Prämiensystem für zusätzlich erbrachte Arbeitsleistungen würde diesem Leistungsgedanken entsprechen. Eine Hebung des durchschnittlichen Lohnniveaus ist im Hinblick auf eine notwendige gesellschaftliche Aufwertung des Lehrberufs notwendig.
Um die Qualität und Aktualität des Unterrichts sicherzustellen, ist eine verpflichtende Fort- und Weiterbildung des Lehrpersonals unerlässlich. Diese muss in der unterrichtsfreien Zeit stattfinden, mit dem Unterrichtsfach in engem Zusammenhang stehen. Die Normen hierfür festzulegen liegt im Verantwortungsbereich der Schulleitung.
Qualitätssicherung
Ein verpflichtendes Unterrichtsfeedback ist von jeder Lehrperson ab der 5. Schulstufe mindestens einmal pro Semester einzuholen. Die Normen sind dafür von der Bildungsministerium zu entwerfen. Die Ergebnisse sollen nicht veröffentlicht werden, aber an die Lehrperson und den Schulleiter weitergeleitet. Der Schulgemeinschaftsausschuss enthält ebenfalls das Recht Einblick in die Datenbank zu nehmen.
Das Bildungsministerium soll außerdem Leistungsvergleichstests durchführen. Die individuellen Ergebnisse dürfen nur an die jeweiligen Schüler und Eltern weitergeleitet werden, anonymisierte Vergleichsdaten zwischen Schulen werden veröffentlicht. Die Veröffentlichung dieser Vergleiche genügt, um Bildungsstandards zu sichern. Zentralisierte Prüfungen und Einheitslehrpläne sind abzulehnen.
Anregungen für die Schulen
- Das Selbstlernsemester
Um Eigenverantwortung, Zeitmanagement und soziale Kompetenzen zu erwerben, könnten Selbstlernsemester nach Schweizer Vorbild durchgeführt werden. Die Schüler erhalten zu Beginn des Semesters in allen Fächern genaue Vorgaben über den zu erlernenden Stoff, den sie sich eigenständig während des Semesters erarbeiten müssen. Dadurch entsteht ein stark reduzierter Stundenplan mit viel frei verfügbarer Zeit, die die Schüler in den Lernräumen oder der Schulbibliothek verbringen. Die Lehrer stehen für Fragen in Sprechstunden und via Email zur Verfügung. Am Ende des Semesters finden Prüfungen über den Stoff statt.
- Alternative Beurteilungsmethoden
Statt des klassischen Notensystems könnte man Schüler auch danach beurteilen, welches Niveau sie in den jeweiligen Fächern erreicht haben. Als Vorbild kann beispielsweise der Europäische Referenzrahmen zum Vergleich von Fremdsprachenkenntnissen dienen. Zusätzlich zur numerischen Beurteilen regen wir an, auch verbale Beurteilungen zu vergeben.
- Kurssystem
Erste Schulversuche mit Kurssystemen in der Oberstufe sind sehr positiv aufgenommen worden. Durch Kurse wird das Wiederholen einer Klasse aufgrund einer Teilleistung vermieden und die Schüler erhalten mehr Freiheiten, ihre Begabungen durch freie Auswahl der Spezialisierung zu entwickeln. Man könnte beispielsweise einen Pflichtfächer-Kanon einführen, der durch viele Wahlfächer ergänzt wird.
- Berufsorientierung
Gerade vor Abschluss der Pflichtschule (mit etwa 14 Jahren) oder der höheren Schule (mit etwa 18 Jahren) ist es für die Schüler wichtig, sich Gedanken über die eigene Zukunft, über Stärken und Schwächen zu machen. Die Berufsorientierung könnte von dafür ausgebildeten Lehrkräften organisiert werden. Neben dem Besuch Berufsinformationsmessen und des Arbeitsmarktservices, könnte man die Schüler verpflichten, mehrtägige Praktika in verschiedenen Unternehmen und Branchen durchführen. Auch der Kontakt zu Organisationen, die auf freiwilliger Arbeit aufbauen, wie das Rote Kreuz, die Feuerwehr usw. soll hergestellt werden.
- Leistungsvereinbarungen
Die Schüler sollten bei den Leistungsvereinbarungen ein Mitspracherecht genießen, da dies zu merklich höherer Motivation im Unterricht führt. Die Eltern sollten ebenfalls am Beginn des Semesters über den Beurteilungsmodus und die angestrebten Lernziele informiert werden.
Anregungen für eine Änderung des Lehrplans
- Politische Bildung und Recht
Politische Bildung sollte ab der dritten Sekundarschulstufe unterrichtet werden, um die jungen Bürger darauf vorzureiten mit 16 Jahren von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Dabei soll Wissen zum politischen System auf österreichischer, europäischer und internationaler Ebene vermittelt werden, sowie ein Diskurs zu tagespolitischen Vorgängen angeregt werden. Die Lehrperson hat dabei am Beginn des Unterrichts ihre Befangenheit und Parteinahme einzugestehen und die Schüler aufzufordern, dies bei der kritischen Reflexion des Unterrichts zu bedenken. Im Rahmen dieser politischen Bildung könnte man auch Exkursionen nach Wien und Brüssel durchführen.
- Lebenskunde
In diesem Fach, das beispielsweise vom Klassenvorstand unterrichtet werden kann, werden Lerntechniken (Schnelllesen, Gedächtnistraining), Zeitmanagement, Erste Hilfe, Gewaltprävention, Aufklärung, Gesunde Ernährung, Umgang mit Alkohol und Drogen sowie einfaches Kochen gelehrt. Diese praktischen Dinge des Alltags kommen in der Erziehung der Kinder heutzutage oft zu kurz.
- Wirtschaft
Auf ökonomische Bildung wird in den derzeitigen Lehrplänen wenig Rücksicht genommen. Dabei ist das Verständnis von volkswirtschaftlichen Zusammenhängen Voraussetzung um wirtschaftspolitische Maßnahmen beurteilen zu können. Aber auch der Umgang mit Geld, Anlagemöglichkeiten sollten in einer umfassenden Bildung thematisiert werden.
Elementarpädagogik
Kindergarten
Jedes Kind (ab dem 3. Lebensjahr) muss die Möglichkeit haben einen Kindergarten zu besuchen. Dies kann ebenfalls in Form von Gutscheinen organisiert werden. Bei den Öffnungszeiten ist dabei auf die Bedürfnisse der Eltern zu achten, im Besonderen ist für genügend Ganztagskindergartenplätze zu sorgen. Die sprachliche Frühförderung im Kindergarten muss deutlich ausgebaut werden.
Vorschule
Um Entwicklungsdefizite frühzeitig auszugleichen wird ein verpflichtendes Vorschuljahr eingeführt. So wird sichergestellt, dass alle Kinder dem Volksschulunterricht folgen können. Bei schweren Defiziten kann das Vorschuljahr wiederholt werden. Die Vorschulpädagogen verfassen am Ende des Jahres einen Bericht über die individuellen Stärken und Förderbedürfnisse, der an die Eltern und den Lehrer der ersten Volksschulklasse weitergeleitet wird. Das Vorschuljahr zählt als erstes Jahr der neunjährigen Schulpflicht, die Schulpflicht ist damit mit der Absolvierung der ersten Sekundarstufe beendet.
Begründung:
Die derzeitige Bildungsdebatte geht völlig an den elementaren Problemen unseres Bildungswesens vorbei. Sie beschränkt sich auf die Vor- und Nachteile einer Gesamtschule, anstatt Vielfalt der Schulformen zu fördern. Es wird über darüber diskutieren, was in den Lehrplänen stehen soll, anstatt zu hinterfragen, warum staatliche Behörden überhaupt festlegen sollen, was Bildung ist. Es wird über minimale Änderungen im Lehrerdienstrecht diskutiert anstatt das Verhältnis von Lehrern, Schülern, Eltern und Schulleitung zu thematisieren. Und es wird gestritten, welche staatliche Ebene (Land, Bund, Bezirk…) den meisten Einfluss auf das Bildungswesen haben soll, anstatt das Bildungssystem den Menschen zurückzugeben.
Die Jungen Liberalen beschreiten mit diesem Bildungsprogramm völlig neue Wege.
Wir schaffen Wettbewerb und Vielfalt, ohne den Staat aus der Verantwortung zu nehmen. Wir gehen den ersten Schritt zurück von der immer mehr zentralisierten staatlichen Einheitsschule zur Befreiung der Bildung.
Ist dieser erste Schritt getan, sind wir natürlich nicht am Ende, es müssen noch weitere folgen.
Anmerkung:
Dieser Antrag umfasst den ersten Teil des Bildungsprogramms der Jungen Liberalen. Er wird noch ergänzt und bearbeitet und gemeinsam mit einer Positionsschrift zu „Bildung und Ausbildung“, sowie dem Hochschulprogramm als Leit-Antrag dem nächsten Bundeskongress im Sommer 2010 zum Beschluss vorgelegt. Sollten Sie Anregungen und Fragen haben oder auch mitarbeiten wollen, melden Sie sich bitte bei Simon Müller (s.mueller@julis.at).





