Beschlossen durch den Bundeskongress am 9. Jänner 2010 in Wien
Das Vertrauen der österreichischen Bevölkerung in die Politik ist alles Andere als berauschend. Weder sind die ausführenden Politiker beliebt, noch wird wichtigen demokratischen Institutionen so viel Vertrauen entgegen gebracht wie es wünschenswert wäre. Ein großes Problem in diesem Zusammenhang ist die mangelnde Transparenz in vielen Bereichen der Gesetzgebung.
So gibt es die weit verbreitete These, dass Gesetze in Österreich in Wahrheit von mächtigen Sozialpartnern und sonstigen Lobbyisten beschlossen werden und die Abgeordneten zum Nationalrat mittels dem sog. "Klubzwang" willenslos den Vorgaben ihrer Fraktionen Folge leisten.
Die Jungen Liberalen fordern, dass das gemäß Art. 56 B-VG den Mitgliedern des Nationalrates zustehende „Freie Mandat“ ernstgenommen wird. Dies ist nur dadurch zu erreichen, dass sämtliche Abstimmungen über Gesetzesvorschläge im Plenum des Nationalrats geheim stattfinden. Die grundsätzliche Möglichkeit zu geheimen Abstimmungen, die durch den §66 (6) der Geschäftsordnung des Nationalrates bereits besteht, sollte daher als die reguläre Abstimmungsart vorgeschrieben werden.
Aufgrund des Aufwandes der durch die dort vorgeschriebene Form (Abstimmung in Wahlkabinen) entstehen würde, ist zu überlegen, ein entsprechend sicheres elektronisches Abstimmungssystem zu installieren, dass die Abstimmung sogar zum heute üblichen Verfahren (Aufstehen bzw. Sitzenbleiben) wesentlich vereinfachen würde.
Sogenannte Klubempfehlungen sollten allerdings weiterhin ausgegeben werden, da es einem einzelnen Abgeordneten nicht zumutbar ist, über sämtliche Sachverhalte in entsprechendem Ausmaß informiert zu sein. Die Letztverantwortung für eine Abstimmungsentscheidung muss allerdings beim jeweiligen Abgeordneten liegen.
Dieses Prinzip ist in weiterer Folge auch für den Bundesrat und in sämtlichen Landtagen zu übernehmen.
Begründung:
Die Abgeordneten zum Nationalrat sollen ausschließlich ihrem eigenen Gewissen und ihrer Verpflichtung den Bürgern gegenüber verantwortlich sein und nicht durch den Druck von einflussreichen Lobbygruppen oder ihrer eigenen Fraktion zu gewissen Entscheidungen gedrängt werden. Durch geheime Abstimmungen wäre der Druck auf die Abgeordneten wesentlich kleiner, da niemand ihre Entscheidung "kontrollieren" kann.
Die Abstimmungen sollten deshalb immer geheim sein, da ein Antrag auf eine geheime Abstimmung zu einem bestimmten Sachverhalt von einzelnen Abgeordneten für diese bereits eine schlechte Optik darstellen dürfte. Dieser Umstand dürfte viele davon abhalten, den Antrag überhaupt zu stellen und lieber, entgegen ihrer Überzeugung, dem Willen der Fraktion entsprechend abzustimmen oder der Abstimmung fernzubleiben.
Das Zurückdrängen von außerparlamentarischen Interessensvereinigungen aus dem tatsächlichen Gesetzgebungsprozess und das In-den-Mittelpunkt-stellen der gewählten Volksvertreter wäre ein starkes Signal an die Bevölkerung, dass ihre Stimme zählt und dass ihre Anliegen ernst genommen werden. Selbstverständlich sollen die Sozialpartner und andere außerparlamentarische Interessensvertretungen auch weiterhin, bevor ein Gesetzesvorschlag zur Abstimmung gebracht wird, intensiv konsultiert werden. Bei der Abstimmung selbst sollten dann aber die demokratisch legitimierten Abgeordneten völlig frei und unbeeinflusst entscheiden können.





